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   BFH, 02.02.2024 - VI B 13/23   

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BFH, 02.02.2024 - VI B 13/23 (https://dejure.org/2024,2203)
BFH, Entscheidung vom 02.02.2024 - VI B 13/23 (https://dejure.org/2024,2203)
BFH, Entscheidung vom 02. Februar 2024 - VI B 13/23 (https://dejure.org/2024,2203)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Bundesfinanzhof

    FGO § 52d, FGO § 54 Abs 2, FGO § 55 Abs 1, FGO § 55 Abs 2, FGO § 56 Abs 1, FGO § 56 Abs 2, FGO § 116 Abs 3 S 1, FGO § 116 Abs 3 S 4, FGO § 155, ZPO § 85 Abs 2, FGO § 87 Abs 1, FGO § 222, BGB § 188
    Inhalt einer Rechtsmittelbelehrung im Hinblick auf § 52d FGO; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Wechsel des Prozessbevollmächtigten

  • rechtsprechung-im-internet.de

    § 52d FGO, § 54 Abs 2 FGO, § 55 Abs 1 FGO, § 55 Abs 2 FGO, § 56 Abs 1 FGO
    Inhalt einer Rechtsmittelbelehrung im Hinblick auf § 52d FGO; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Wechsel des Prozessbevollmächtigten

  • IWW

    § 116 Abs. 5 Satz 1 der Finanzgerichtsordnung, § ... 56 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 1 FGO, § 116 Abs. 3 Satz 4 FGO, § 54 Abs. 2 FGO, § 222 der Zivilprozessordnung (ZPO), § 188 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, § 55 Abs. 2 FGO, § 55 Abs. 1 FGO, § 52d FGO, § 56 Abs. 1 FGO, § 155 FGO, § 85 Abs. 2 ZPO, § 87 Abs. 1 ZPO, § 56 Abs. 2 Satz 1 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 2 und 3 FGO, § 56 Abs. 2 Satz 4 FGO, § 116 Abs. 5 Satz 2 Halbsatz 2 FGO, § 135 Abs. 2 FGO

  • Wolters Kluwer

    Inhaltlicher Umfang der Rechtsmittelbelehrung in einem finanzgerichtlichen Urteil; Entbehrlicher Hinweis auf die für bestimmte Prozessvertreter bestehende Pflicht zur elektronischen Übermittlung einer Nichtzulassungsbeschwerde und ihrer Begründung

  • rewis.io

    Inhalt einer Rechtsmittelbelehrung im Hinblick auf § 52d FGO; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Wechsel des Prozessbevollmächtigten

  • Betriebs-Berater

    Inhalt einer Rechtsmittelbelehrung im Hinblick auf § 52d FGO; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Wechsel des Prozessbevollmächtigten

  • datenbank.nwb.de

    Inhalt einer Rechtsmittelbelehrung im Hinblick auf § 52d FGO; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand beim Wechsel des Prozessbevollmächtigten

Kurzfassungen/Presse (2)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Elektronischer Rechtsverkehr - und die Rechtsmittelbelehrung im finanzgerichtlichen Urteil

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Der Wechsel des Prozessbevollmächtigten - und die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 11.06.2008 - XII ZB 184/07

    Zurechnung des Anwaltsverschuldens nach Kündigung des Mandats

    Auszug aus BFH, 02.02.2024 - VI B 13/23
    Da § 85 Abs. 2 ZPO auf dem Gedanken beruht, dass der Beteiligte für seinen Bevollmächtigten als Person seines Vertrauens einzustehen hat (s. BFH-Urteil vom 21.03.2002 - VII R 7/01, BFHE 198, 36, BStBl II 2002, 426, unter II.2.a; Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 28.03.1989 - VI ZB 9/89, VI ZB 10/89, unter II.2.b aa und vom 11.06.2008 - XII ZB 184/07, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2008, 2713, unter III.3.a; Zöller/Althammer, ZPO, 35. Aufl., § 85 Rz 24, jeweils m.w.N.), muss sich der Beteiligte ein Verschulden nur von dem Bevollmächtigten zurechnen lassen, mit dem im Zeitpunkt der Pflichtverletzung im Innenverhältnis ein wirksamer Mandatsvertrag bestand.

    Wird das Mandatsverhältnis zwischen dem Beteiligten und seinem Bevollmächtigten beendet, besteht dieses Vertrauensverhältnis nicht mehr und eine Verschuldenszurechnung scheidet selbst dann aus, wenn die Prozessvollmacht im Außenverhältnis gemäß § 155 FGO i.V.m. § 87 Abs. 1 ZPO fortbesteht (BFH-Urteil vom 21.03.2002 - VII R 7/01, BFHE 198, 36, BStBl II 2002, 426, unter II.2.a; BGH-Beschlussvom 11.06.2008 - XII ZB 184/07, NJW 2008, 2713, unter III.3.a; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.05.1999 - 4 B 35.99, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2000, 65, unter I.1 und Beschluss des Bundessozialgerichts vom 17.05.2000 - B 7 AL 16/00 B).

    Hat ein Beteiligter mehrere Bevollmächtigte, haftet er für das Verschulden eines jeden von ihnen, solange die Vertretungszeit (im Innenverhältnis) läuft (s. BGH-Beschluss vom 11.06.2008 - XII ZB 184/07, NJW 2008, 2713, unter III.3.a).

    Zwar wäre dem Kläger in diesem Fall ein etwaiges Verschulden seiner ursprünglichen und jetzigen Verfahrensbevollmächtigten --auch aus nachwirkenden Schutzpflichten (s. dazu BGH-Beschluss vom 11.06.2008 - XII ZB 184/07, NJW 2008, 2713, unter III.3.a, m.w.N.)-- nicht gemäß § 155 FGO i.V.m. § 85 Abs. 2 ZPO zuzurechnen.

  • BFH, 21.03.2002 - VII R 7/01

    Verschulden des Prozessbevollmächtigten nach Kündigung der Prozessvollmacht im

    Auszug aus BFH, 02.02.2024 - VI B 13/23
    Ein Verschulden des früheren Prozessbevollmächtigten kann selbst dann nicht zugerechnet werden, wenn dessen Prozessvollmacht im Außenverhältnis gegenüber dem Gericht gemäß § 155 FGO i.V.m. § 87 Abs. 2 der Zivilprozessordnung fortgilt (s. BFH-Urteil vom 21.03.2002 - VII R 7/01, BFHE 198, 36, BStBl II 2002, 426).

    Da § 85 Abs. 2 ZPO auf dem Gedanken beruht, dass der Beteiligte für seinen Bevollmächtigten als Person seines Vertrauens einzustehen hat (s. BFH-Urteil vom 21.03.2002 - VII R 7/01, BFHE 198, 36, BStBl II 2002, 426, unter II.2.a; Beschlüsse des Bundesgerichtshofs --BGH-- vom 28.03.1989 - VI ZB 9/89, VI ZB 10/89, unter II.2.b aa und vom 11.06.2008 - XII ZB 184/07, Neue Juristische Wochenschrift --NJW-- 2008, 2713, unter III.3.a; Zöller/Althammer, ZPO, 35. Aufl., § 85 Rz 24, jeweils m.w.N.), muss sich der Beteiligte ein Verschulden nur von dem Bevollmächtigten zurechnen lassen, mit dem im Zeitpunkt der Pflichtverletzung im Innenverhältnis ein wirksamer Mandatsvertrag bestand.

    Wird das Mandatsverhältnis zwischen dem Beteiligten und seinem Bevollmächtigten beendet, besteht dieses Vertrauensverhältnis nicht mehr und eine Verschuldenszurechnung scheidet selbst dann aus, wenn die Prozessvollmacht im Außenverhältnis gemäß § 155 FGO i.V.m. § 87 Abs. 1 ZPO fortbesteht (BFH-Urteil vom 21.03.2002 - VII R 7/01, BFHE 198, 36, BStBl II 2002, 426, unter II.2.a; BGH-Beschlussvom 11.06.2008 - XII ZB 184/07, NJW 2008, 2713, unter III.3.a; Beschluss des Bundesverwaltungsgerichts vom 05.05.1999 - 4 B 35.99, Neue Zeitschrift für Verwaltungsrecht 2000, 65, unter I.1 und Beschluss des Bundessozialgerichts vom 17.05.2000 - B 7 AL 16/00 B).

  • BFH, 28.04.2020 - VI R 41/17

    Unrichtige Rechtsbehelfsbelehrung bei fehlendem Hinweis auf Möglichkeit der

    Auszug aus BFH, 02.02.2024 - VI B 13/23
    aa) Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist dann unrichtig erteilt, wenn sie in einer der gemäß § 55 Abs. 1 FGO wesentlichen Aussagen unzutreffend beziehungsweise derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch --bei objektiver Betrachtung-- die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint (s. Senatsbeschluss vom 28.04.2015 - VI R 65/13, Rz 15 und Senatsurteil vom 28.04.2020 - VI R 41/17, BFHE 268, 500, BStBl II 2020, 531, Rz 16, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 01.09.2022 - VI R 8/22

    Fristberechnung

    Auszug aus BFH, 02.02.2024 - VI B 13/23
    Hiernach schließt jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschluss vom 26.02.2014 - IX R 41/13, Rz 10 und Senatsbeschluss vom 01.09.2022 - VI R 8/22, Rz 13).
  • BFH, 28.04.2015 - VI R 65/13

    Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung über Einspruch

    Auszug aus BFH, 02.02.2024 - VI B 13/23
    aa) Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist dann unrichtig erteilt, wenn sie in einer der gemäß § 55 Abs. 1 FGO wesentlichen Aussagen unzutreffend beziehungsweise derart unvollständig oder missverständlich gefasst ist, dass hierdurch --bei objektiver Betrachtung-- die Möglichkeit zur Fristwahrung gefährdet erscheint (s. Senatsbeschluss vom 28.04.2015 - VI R 65/13, Rz 15 und Senatsurteil vom 28.04.2020 - VI R 41/17, BFHE 268, 500, BStBl II 2020, 531, Rz 16, jeweils m.w.N.).
  • BFH, 26.02.2014 - IX R 41/13

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Glaubhaftmachung des fehlenden

    Auszug aus BFH, 02.02.2024 - VI B 13/23
    Hiernach schließt jedes Verschulden --also auch einfache Fahrlässigkeit-- die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand aus (BFH-Beschluss vom 26.02.2014 - IX R 41/13, Rz 10 und Senatsbeschluss vom 01.09.2022 - VI R 8/22, Rz 13).
  • BFH, 01.12.1986 - GrS 1/85

    Revision - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Frist - Antrag auf

    Auszug aus BFH, 02.02.2024 - VI B 13/23
    Nach ihrem Ablauf kann sie auch nicht im Wege einer Wiedereinsetzung nachträglich verlängert werden (ständige Rechtsprechung, s. Beschluss des Großen Senats des BFH vom 01.12.1986 - GrS 1/85, BFHE 148, 414, BStBl II 1987, 264, zur Revisionsbegründungsfrist und BFH-Beschluss vom 15.11.2021 - VIII B 23/21, Rz 12 sowie Senatsbeschluss vom 01.12.2009 - VI B 75/09, BFH/NV 2010, 659).
  • BFH, 21.05.2021 - II S 5/21

    Ablehnung eines Antrags auf Prozesskostenhilfe (PKH)

    Auszug aus BFH, 02.02.2024 - VI B 13/23
    Enthält eine Rechtsbehelfsbelehrung darüber hinaus auch Angaben, die nicht zwingend vorgeschrieben sind, muss sie diese allerdings richtig, vollständig und unmissverständlich darstellen (BFH-Beschluss vom 21.05.2021 - II S 5/21 (PKH), Rz 20, m.w.N.).
  • BFH, 05.02.2021 - VIII B 70/20

    Inhalt der Rechtsbehelfsbelehrung bei Aufhebung des Vorbehalts der Nachprüfung in

    Auszug aus BFH, 02.02.2024 - VI B 13/23
    Ob das der Fall ist, bestimmt sich danach, wie der Erklärungsempfänger die Rechtsbehelfsbelehrung oder ergänzende Angaben nach Treu und Glauben und unter Berücksichtigung der ihm bekannten Umstände verstehen musste (s. BFH-Beschluss vom 05.02.2021 - VIII B 70/20, Rz 5).
  • BFH, 27.09.2001 - X R 66/99

    Wiedereinsetzung in den vorigen Stand - Fristversäumnis - Zweiwochenfrist -

    Auszug aus BFH, 02.02.2024 - VI B 13/23
    Nach Ablauf der Frist können wesentliche Lücken in der Darstellung nicht mehr geschlossen, sondern allenfalls ergänzende Erläuterungen gegeben werden (BFH-Urteil vom 27.09.2001 - X R 66/99, BFH/NV 2002, 358, unter II.1., m.w.N.).
  • BFH, 16.08.2010 - I B 132/09

    Frist für die Einlegung und Begründung einer Nichtzulassungsbeschwerde bei

  • BFH, 01.12.2009 - VI B 75/09

    Wiedereinsetzung bei Problemen mit der EDV- und Telekommunkationsanlage

  • BFH, 15.11.2021 - VIII B 23/21

    Keine Wiedereinsetzung in die versäumte Beschwerdebegründungsfrist bei

  • BVerwG, 05.05.1999 - 4 B 35.99
  • BSG, 17.05.2000 - B 7 AL 16/00 B

    Zurechnung des Verschuldens des Prozeßbevollmächtigten im sozialgerichtlichen

  • BGH, 28.03.1989 - VI ZB 9/89

    Gewährung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand im Zivilprozess - Keine

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